DH Finanz
  Finanzen
 
+++Konjunkturpaket: Steuererleichterungen ab Juli+++Serie: Steuerliche Änderungen ab 2009 (Teil 1)+++Serie: Steuerliche Änderungen ab 2009 (Teil 2)+++Serie: Steuerliche Änderungen ab 2009 (Teil 3)+++Serie: Steuerliche Änderungen ab 2009 (Teil 4)+++Serie: Steuerliche Änderungen ab 2009 (Teil 5)+++

 
Finanzen

Im Produktbereich Finanzen bieten wir u.a. die unten aufgeführten Punkte an. Diese möchten wir gerne bei einem persönlichen Gespräch genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen.




  • Finanzierungen & Umfinanzierungen
    (mit Möglichkeiten der schnelleren Abzahlung der Kredite)


    Umbaumaßnahmen ab 3,5% effektiv (Stand Dezember 2008)


  • Betriebswirtschaftliche Analysen

    Komplexe Unternehmensstrukturen, Übernahmen sowie zahlreiche Abstimmungs- und Genehmigungsrunden machen Planung sowie die Konsolidierung von Plandaten zu einem langfristigen und zeitaufwendigen Prozess
    Darüber hinaus fehlt häufig die Verbindung zwischen strategischen Kennzahlen und operativen Leistungsgrößen. Finanzverantwortliche sind auf richtige nachvollzehbare Zahlen und aktuelle Berichte angewiesen.

    Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.


  • Vernögensbildungskonzepte

    Als Selbstständiger haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb ist eine private Altersvorsorge für Sie besonders wichtig. Wir bieten Ihnen Lösungen, mit denen Sie auf Basis des neuen Alterseinkünftegesetzes Ihre steuerlichen Vorteile konsequent und individuell nutzen - ganz gleich, wie sich Ihre persönliche Situation darstellt und welche Vorsorgeziele für Sie im Vordergrund stehen.

    Sie haben noch nicht vorgesorgt und erhalten auch keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
    Wenn Sie zurzeit noch keine Vorsorge getroffen haben, diese aber jetzt angehen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Aufteilung der Beiträge auf unsere Produkte der 1. Schicht (Basisversorgung) und 3. Schicht (Kapitalanlageprodukte). Zu beachten ist hier die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge und Renten. Während in der 1. Schicht die Beitrgäge steuerlich absetzbar sind, unterliegt die Rente der Besteuerung. In der 3. Schicht sind die Beiträge nicht steuerlich absetzbar, dafür sind die Renten nur mit dem niedrigen Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Wahl zwischen der 1. und der 3. Schicht haben Sie auch für die Absicherung von zusätzlichen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

    Die Vorteile einer Beitragsaufteilung auf die Schichten

    • Aufbau einer existenzsichernden Grundversorgung durch eine Leibrente

    • Sonderausgabenabzug für die Beiträge der Leibrente und der BUZ (bei Einschluss einer BUZ) in der 1. Schicht

    • Steueroptimierung im Ruhestand durch Aufteilung der Renten auf die 1. und 3. Schicht. Renten aus der 1. Schicht werden unter Berücksichtigung von Freibeträgen versteuert. Renten aus der 3. Schicht sind hingegen nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

    • Abtretbarkeit und Beleihungsmöglichkeit des Kapitals aus der 3. Schicht (z.B. für Sicherheiten/Finanzierungen oder als Notfall - Liquidität).


    Sie haben bereits etwas für Ihre Altersvorsorge getan, wissen aber nicht, ob Sie etwas ändern sollen?


    Wenn Sie planen, bis spätestens 2019 in den Ruhestand zu gehen, bringt Ihnen die private Leibrente der 1. Schicht (Basisversorgung) kaum steuerliche Vorteile, daSie nur bis zum Beginn Ihres Ruhestandes für einen Teil der Beträge einen Sonderausgabenabzug geltend machen können und darüber hinaus das Finanzamt bis zu diesem Jahr die Günstigerprüfung durchführt. Die späteren Ratenzahlungen müssen Sie jedoch unter Berücksichtigung von Freibeträgen versteuern. Falls Sie zusätzlichen Vorsorgebedarf haben, bietet sich eine Rentenversicherung der 3. Schicht (Kapitalanlageprodukte) an.

    Wenn Sie nach 2019 in den Ruhestand gehen, kommen Sie ab diesem Jahr nicht mehr in den Genuss eines möglichen Vorteils aus der Günstigerprüfung.Daher ist für Sie, wenn Sie zusätzlichen Vorsorgebedarf haben, eine private Leibrente der 1. Schicht attraktiv, um den Sonderausgabenabzug zu nutzen.

    Um Ihre Altersvorsorge steuerlich zu optimieren, bietet sich auch eine Aufteilung auf die 1. und die 3. Schicht an.


  • BAV-Team (Betriebliche Altersvorsorge)

    Die betriebliche Altersvorsorge - Attraktive Lösungen für alle Beteiligten
    Für Sie als Arbeitgeber lohnt es sich natürlich auch, über betriebliche Vorsorgelösungen für Ihre Mitarbeiter nachzudenken. Schließlich haben seit 2002 alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Hier bietet sich Ihnen die optimale Gelegenheit, Ihren Mitarbeitern etwas gutes zu tun und gleichzeitig selbst von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

    Sprechen Sie mit uns
    Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wir helfen Ihnen gern bei der Umsetzung Ihrer individuellen finanziellen Zukunftspläne.

    Weitere Informationen bezüglich der BAV finden sie hier!


  • Überprüfung Sozialversicherungspflicht

    Kein angestellter Geschäftsführer, Gesellschafter und Familienangehöriger kann sicher sein, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Hier werden beträchtliche Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt - oft ohne Leistungsanspruch (Arbeitslosen-/Insolvenzgeld, Erwerbsminderungs-/vorgezogene Altersrente, ...). Dies zu verhindern heißt auch, die Betroffenen verantwortungsvoll vor Notsituationen zu bewahren. Intelligentes SV-Clearing verschafft Rechtssicherheit und verhilft zu lukrativer, selbstbestimmter Altersvorsorge.


  • Immobilien Kauf- und Verkauf



 
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© by Mario Münzer   Verantwortlicher für den Inhalt der Seiten ist DH Finanz
 
 
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